Mai 2022
1. Geltung
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Mietbedingungen der BBoats GmbH.
- Der Mieter anerkennt die Mietbedingungen mit seiner auf der Vorderseite gesetzten Unterschrift und Entgegennahme des gemieteten Gegenstandes.
2. Mietdauer
- Die Miete beginnt und endet mit den auf dem Mietvertrag angegebenen Zeiten / Daten.
- Bei Reservierungen gilt als Mietantritt die durch die Reservierung vereinbarte Zeit.
3. Mietpreis
- Es gelten die Preise der bei der Anmeldung jeweils gültigen Preisliste.
- Bezahlung NUR IN BAR ! ( wir akzeptieren KEINE Kreditkarten ! )
- Der Mieter haftet für alle in Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes durch den Mieter anfallenden Bussgelder und Strafen für Verkehrsübertretungen.
- Der Mieter anerkennt, dass der Benzinverbrauch während der Mietdauer kein Bestandteil des Mietpreises ist und vollumfänglich zu Lasten des Mieters geht.
4. Reservierung, Übergabe und Stornierung
- Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Bootstypen.
- Das Boot ist spätestens 1 Stunde nach Mietbeginn zu übernehmen. Später ist die BBoats GmbH nicht mehr an die Reservierung gebunden.
- Bei Annullationen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietantritt ist eine Stornogebühr von CHF 100.– geschuldet.
- Danach beträgt die Annullationskosten-Beteiligung 50 % des Mietpreises.
- Gilt nicht für Mehrtagesmieten : Bei Regenfällen, ist eine Anulation am Vortag möglich und ist kostenlos!
5. Kaution / Haftung für Schaden
- Beim Mietantritt hinterlegt der Mieter eine Kaution von CHF 1'000.–. IN BAR ! ( wir akzeptieren KEINE Kreditkarten ) Dieser Betrag entspricht dem Selbstbehalt der für das Boot abgeschlossenen Kaskoversicherung.
- Bei Beschädigungen haftet der Mieter für den Selbstbehalt sowie für Schäden, welche der Versicherer ablehnt, z.B. bei Grobfahrlässigkeit.
- Für jegliche Art von Schäden ist trotz Versicherung und Kaution in erster Linie der Mieter haftbar.
- Bei einem allfälligen Schadenfall wird die Kaution erst nach der Schadenserledigung abgerechnet.
6. Übernahme des Bootes
- Der Mieter übernimmt das Boot zur vereinbarten Zeit und ist besorgt, dass er ordnungsgemäß über die Handhabung des Bootes durch den Vermieter oder eine von diesem bezeichnete Person orientiert wird.
- Der Mieter prüft das Boot auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit.
- Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, das Boot in einem guten Zustand übernommen zu haben.
- Er erklärt sich einverstanden, für durch ihn verursachte Schäden die volle Haftung zu übernehmen, auch wenn diese erst nach dem Verlassen des Mietobjektes entdeckt werden.
- Eine Beschädigung des Bootes ist dem Vermieter sofort nach Entdeckung anzuzeigen.
7. Rückgabe des Bootes
- Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot zur vereinbarten Zeit und in einem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
- Die Boote sind vor der Rückgabe vollständig an der Tankstelle in Nid de Crô aufzutanken.
- Müssen durch den Vermieter zusätzliche Reinigungsarbeiten oder Auftanken ausgeführt werden, so werden dem Mieter CHF 90.– pro Stunde, plus Benzinkosten, verrechnet.
8. Pflichten des Mieters
- Der Mieter/Bootsführer ist im Besitze des notwendigen gültigen Führerausweises.
- Der Mieter hat Kenntnis über die am Neuenburger-, Bieler- und Murten-See geltenden Vorschriften, namentlich bezüglich der Uferzone (reduzierte Fahrgeschwindigkeit).
- Bei Nichtkenntnissen der schweizerischen Rechtsverhältnisse verpflichtet sich der Mieter, die Bestimmungen aus der Publikation "gute Fahrt", welche auch beim Vermieter erhältlich sind, durchzulesen und sich danach zu richten.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Boot in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu halten.
- Er haftet dafür, dass nur zur Bootsführung berechtigte Personen das Boot bedienen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Reparaturen am Boot selber durchzuführen.
- Sofern ein Mangel am Boot auftreten sollte, ist dieser dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Dem Mieter ist es verboten, Haustiere jeglicher Art auf dem Boot mitzuführen.
- Rauchen an Bord ist verboten.
9. Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter garantiert dem Mieter eine einwandfreie Funktion des Bootes bei der Übergabe.
- Allfällige Mängel sind vom Vermieter zu beheben oder er hat dem Mieter ein gleichwertiges oder gleichartiges Boot zur Verfügung zu stellen.
- Ist er dazu nicht im Stande, so hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
- Der Vermieter haftet für Mängel-Folgeschäden.
10. Rechtspflege
- Für Rechtsstreite aus diesem Mietverhältnis gilt der Gerichtsstand Neuenburg; es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
DB Mai 2022