Allgemeine Mietbedingungen

Mai 2022

 

1. Geltung

  • Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Mietbedingungen der BBoats GmbH.
  • Der Mieter anerkennt die Mietbedingungen mit seiner auf der Vorderseite gesetzten Unterschrift und Entgegennahme des gemieteten Gegenstandes.

2. Mietdauer

  • Die Miete beginnt und endet mit den auf dem Mietvertrag angegebenen Zeiten / Daten.
  • Bei Reservierungen gilt als Mietantritt die durch die Reservierung vereinbarte Zeit.

3. Mietpreis

  • Es gelten die Preise der bei der Anmeldung jeweils gültigen Preisliste.
  • Bezahlung NUR IN BAR !   ( wir akzeptieren KEINE Kreditkarten ! )
  • Der Mieter haftet für alle in Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes durch den Mieter anfallenden Bussgelder und Strafen für Verkehrsübertretungen.
  • Der Mieter anerkennt, dass der Benzinverbrauch während der Mietdauer kein Bestandteil des Mietpreises ist und vollumfänglich zu Lasten des Mieters geht.

4. Reservierung, Übergabe und Stornierung

  • Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Bootstypen.
  • Das Boot ist spätestens 1 Stunde nach Mietbeginn zu übernehmen. Später ist die BBoats GmbH nicht mehr an die Reservierung gebunden.
  • Bei Annullationen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietantritt ist eine Stornogebühr von CHF 100.– geschuldet.
  • Danach beträgt die Annullationskosten-Beteiligung 50 % des Mietpreises.
  • Gilt nicht für Mehrtagesmieten : Bei Regenfällen, ist eine Anulation am Vortag möglich und ist kostenlos! 

5. Kaution / Haftung für Schaden

  • Beim Mietantritt hinterlegt der Mieter eine Kaution von CHF 1'000.–. IN BAR !  ( wir akzeptieren KEINE Kreditkarten ) Dieser Betrag entspricht dem Selbstbehalt der für das Boot abgeschlossenen Kaskoversicherung.
  • Bei Beschädigungen haftet der Mieter für den Selbstbehalt sowie für Schäden, welche der Versicherer ablehnt, z.B. bei Grobfahrlässigkeit.
  • Für jegliche Art von Schäden ist trotz Versicherung und Kaution in erster Linie der Mieter haftbar.
  • Bei einem allfälligen Schadenfall wird die Kaution erst nach der Schadenserledigung abgerechnet.

6. Übernahme des Bootes

  • Der Mieter übernimmt das Boot zur vereinbarten Zeit und ist besorgt, dass er ordnungsgemäß über die Handhabung des Bootes durch den Vermieter oder eine von diesem bezeichnete Person orientiert wird.
  • Der Mieter prüft das Boot auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit.
  • Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, das Boot in einem guten Zustand übernommen zu haben.
  • Er erklärt sich einverstanden, für durch ihn verursachte Schäden die volle Haftung zu übernehmen, auch wenn diese erst nach dem Verlassen des Mietobjektes entdeckt werden.
  • Eine Beschädigung des Bootes ist dem Vermieter sofort nach Entdeckung anzuzeigen.

7. Rückgabe des Bootes

  • Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot zur vereinbarten Zeit und in einem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
  • Die Boote sind vor der Rückgabe vollständig an der Tankstelle in Nid de Crô aufzutanken.
  • Müssen durch den Vermieter zusätzliche Reinigungsarbeiten oder Auftanken ausgeführt werden, so werden dem Mieter CHF 90.–  pro Stunde, plus Benzinkosten, verrechnet.

8. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter/Bootsführer ist im Besitze des notwendigen gültigen Führerausweises.
  2. Der Mieter hat Kenntnis über die am Neuenburger-, Bieler- und Murten-See geltenden Vorschriften, namentlich bezüglich der Uferzone (reduzierte Fahrgeschwindigkeit).
  3. Bei Nichtkenntnissen der schweizerischen Rechtsverhältnisse verpflichtet sich der Mieter, die Bestimmungen aus der Publikation "gute Fahrt", welche auch beim Vermieter erhältlich sind, durchzulesen und sich danach zu richten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu halten.
  5. Er haftet dafür, dass nur zur Bootsführung berechtigte Personen das Boot bedienen.
  6. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Reparaturen am Boot selber durchzuführen.
  7. Sofern ein Mangel am Boot auftreten sollte, ist dieser dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  8. Dem Mieter ist es verboten, Haustiere jeglicher Art auf dem Boot mitzuführen.
  9. Rauchen an Bord ist verboten.

9. Pflichten des Vermieters

  • Der Vermieter garantiert dem Mieter eine einwandfreie Funktion des Bootes bei der Übergabe.
  • Allfällige Mängel sind vom Vermieter zu beheben oder er hat dem Mieter ein gleichwertiges oder gleichartiges Boot zur Verfügung zu stellen.
  • Ist er dazu nicht im Stande, so hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
  • Der Vermieter haftet für Mängel-Folgeschäden.

10. Rechtspflege

  • Für Rechtsstreite aus diesem Mietverhältnis gilt der Gerichtsstand Neuenburg; es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.

DB Mai 2022